“Die Schule soll stets danach trachten, dass der junge Mensch sie als harmonische Persönlichkeit verlasse, nicht als Spezialist.” Albert Einstein

Albert-Einstein-

Schule

Städtische Gesamtschule - Remscheid | Brüderstraße 6-8 | DE-42853 Remscheid

Albert-Einstein-Schule Remscheid Städtische Gesamtschule Remscheid, Sekundarstufen I und II Brüderstraße 6-8 | DE-42853 Remscheid Tel. Jahrgänge 7 - 13: 02191 / 461 250 Geb. I Tel. Jahrgänge 5 - 6: 02191 / 461 25 250 Geb. II
Inhalt 1 ALLGEMEINE ANGABEN ZUR INKLUSION AN DER AES 1.1 WAS IST INKLUSION? 1.2 LEITGEDANKE DER INKLUSION AN UNSERER SCHULE 1.3 ERZIEHEN 1.4 LEISTUNG MESSEN 1.5 BERATEN 1.6 BERUFSORIENTIERUNG 2 RAHMENBEDINGUNGEN 2.1 ORGANISIEREN 3 UNTERRICHTSENTWICKLUNG 3.1 UNTERRICHTEN 3.2 UMGANG BEI AUFFÄLLIGKEITEN IM EMOTIONAL- UND SOZIALVERHALTEN 3.3 FÖRDERN PLANEN 4 KOMMUNIKATIONSSTRUKTUREN 4.1 KOMMUNIZIEREN 1 Allgemeine Angaben zur Inklusion an der AES 1.1 Was ist Inklusion? Das Schulgesetz NRW fordert im § 2, das Regelschulsystem so einzurichten, dass es den Bedürfnissen aller Menschen gleichermaßen gerecht wird. Die Schule als inklusiver Ort „fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung.“ (Schulgesetz NRW § 2 (5)) Das gemeinsame Unterrichten und Erziehen aller Schüler:innen soll die Regel darstellen, zusätzlich werden Schüler:innen mit Förderbedarf individuell gefördert. Der Bildungsauftrag ist darauf gerichtet, die Schüler:innen individuell den Lernvoraussetzungen entsprechend zu fördern, ohne sie in unterschiedliche Kategorien einzuteilen. „Eine inklusive Pädagogik sortiert erst gar nicht aus. Strukturen und Didaktik sind von vornherein auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler:innen und auf individuelles Fördern und Fordern ausgerichtet.“ (Schulgesetz NRW § 2 (5)) 1.2 Leitgedanke der Inklusion an unserer Schule Förderlernende sind gleichberechtigte Lernende der AES. Die Lehrkräfte der allgemeinen Schule und der Sonderpädagogik arbeiten in gemeinsamer Verantwortung an der Umsetzung der allgemeinen und sonderpädagogischen Ziele. Die Umsetzung der Fördermaßnahmen obliegt allen Beteiligten. Innere und äußere Differenzierung wird im Rahmen der Notwendigkeit ermöglicht. An unserer Schule berücksichtigen wir gemeinsames Leben und Lernen unter Berücksichtigung von Individualität und Persönlichkeit der einzelnen Schüler:innen. Wir fördern: Soziale Integration Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl Realistische Selbsteinschätzung durch Kennenlernen und Erfahren eigener Stärken und Schwächen Selbstständigkeit Erlernen grundlegender Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auf die vielfältigen und wechselnden Anforderungen der praktischen Lebenswelt vorbereiten Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen Gesellschaftliche Normen und Werte anerkennen und beachten, regelgerechtes Verhalten, angemessenes Sozialverhalten Erwerb sozialer Kompetenzen Kommunikation Kooperationsfähigkeit und Hilfsbereitschaft Gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien Respekt vor der Würde anderer Toleranz und Akzeptanz gegenüber Heterogenität Unterstützung der körperlichen Entwicklung und Gesundheit Motorik Wahrnehmung Ernährung Gesundheitliche Aufklärung Förderung der Kreativität Der grundlegende Leitgedanke ist: „Jeder soll andere so behandeln, wie er selbst behandelt werden möchte, und Verantwortung für sein Handeln übernehmen.“ 1.3 Erziehen Vornehmliches Ziel ist es, möglichst viele Situationen so zu gestalten, dass sie mit allen Lernenden gemeinsam erlebt werden können. Erzieherische Maßnahmen gelten für alle Lernenden. Die Schulordnung der AES legt die Hauptregeln und Umgangsformen des Zusammenlebens fest. Es gibt verschiedene erzieherische Unterstützungsmaßnahmen, um auf die Lernenden individuell einzugehen: - FUF (Fachunabhängige Förderung) in Jahrgang 5 und 6 - Trainingsraumkonzept (in Jahrgang 5 und 6) - Klassenrat - Klassencoaching in Jahrgang 5 und 6 - Teamtage in verschiedenen Klassenstufen - Streitschlichterkonzept - Peers Der Elternarbeit wird eine große Bedeutung beigemessen. Neben zweimal jährlich stattfindenden Elternsprechzeiten werden die Sorgeberechtigten bei Bedarf telefonisch angesprochen und zu Zusatzterminen eingeladen. Darüber hinaus hat jeder Sorgeberechtigte die Möglichkeit in Fachkonferenzen mit zu arbeiten. 1.4 Leistung messen Zielgleich unterrichtete Förderlernende schreiben die in den Fachkonferenzen auf jede Lernstufe bezogenen Klassenarbeiten. Bei zieldifferent unterrichteten Lernende (LE, GG) wird die Leistungsüberprüfung individuell angepasst und ohne Schulnoten bewertet. Jährliche Überprüfung des Förderbedarfs Der Förderbedarf entsprechender Lernenden wird jährlich auf den Zeugniskonferenzen am Ende des Schuljahres überprüft. Als Arbeitsgrundlage dient das Formular „jährliche Überprüfung des Förderbedarfs“, welches im Vorfeld von der Abteilungsleitung an die Klassenlehrkräfte ausgeteilt wird. Dieses Formular wird zusammen mit den Textzeugnissen in der Förderakte, durch die Klassenlehrkräfte abgeheftet. Zeugnisse Zielgleich unterrichtete Förderlernende erhalten ein Notenzeugnis. Förderlernende die zieldifferent unterrichtet werden, bekommen pro Halbjahr ein Textzeugnis, anstatt eines Notenzeugnisses. Der Abgabetermin ist im Jahresterminplan festgehalten. Eine Kopie des Zeugnisses wird in die Lernenden Akte des Lernenden geheftet. Die einzelnen Zeugnistexte zum Fach, sowie kurze Angaben zu Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten werden von den unterrichtenden Lehrkräften in Absprache und Zusammenarbeit mit den Förderlehrkräften verfasst. Die Texte werden abschließend namentlich gekennzeichnet. Die Texte zu Lern- und Arbeitsverhalten sowie Sozialverhalten vervollständigen die Klassenlehrkräfte mit Unterstützung der Förderlehrkräfte. Die Klassenlehrkräfte sammeln die Zeugnistexte der unterrichtenden Lehrkräfte ein, fügen sie zu dem fertigen Zeugnis zusammen und schicken es an die Abteilungsleitung. Die Abteilungsleitung ist für das Drucken der Zeugnisse verantwortlich. Die Zeugnisvordrucke werden den Klassenlehrkräften zur Verfügung gestellt. Hinweise zur Erstellung von Textzeugnissen befinden sich auf dem Server der AES. Lernende, die in Klasse 10 an einem besonderen Bildungsgang zum Erwerb eines dem Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss teilnehmen, erhalten ein Textzeugnis mit den entsprechenden Noten. Dabei ist darauf zu achten, dass die erbrachte Leistung den Anforderungen der Klasse 9 und nicht der Klasse 10 entspricht. Nachteilsausgleich Nachteilsausgleiche dienen dazu, dass Lernende mit einer Schwierigkeit (z.B. auch Autismus-Spektrum-Störung und LRS) und/oder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ihre Fähigkeiten in Bezug auf die Anforderungen der jeweiligen Ausbildungs- undPrüfungsordnungen der allgemeinen Schule abrufen können. Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben das Recht auf volle Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem. Damit verbunden bleibt der Anspruch auf bestmögliche sonderpädagogische, therapeutische oder pflegerische Unterstützung oder Nachteilsausgleiche.“ (Sonderheft Inklusion 01/14.S.6) Nachteilsausgleiche sollen so ausgerichtet sein, dass begründete Benachteiligungen ausgeglichen werden und Chancengleichheit entsteht. Sorgeberechtigte oder Lehrkräfte beantragen einen Nachteilsausgleich bei der Schulleitung. Nach Rücksprache und Beratung im Rahmen der Klassen-/Zeugniskonferenz entscheidet die Schulleitung über Art und Umfang eines zu gewährenden Nachteilsausgleiches. Der Nachteilsausgleich wird zu Beginn jeden Schuljahrs festgelegt und ist für alle Lehrkräfte verbindlich. In der Lernenden Akte wird der Nachteilsausgleich dokumentiert, nicht aber auf dem Zeugnis. Die gesetzliche Grundlage zur Erteilung eines Nachteilausgleiches für Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ergibt sich unter anderem aus § 19. 1.5 Beraten Die Förderlehrkräfte sind Ansprechpartner:innen für das gesamte Kollegium bei förderpädagogischen Fragestellungen und Diagnostik. Individuelle Beratungstermine mit Lehrkräften sowie Hospitationstermine sind in jeder Lerngruppe möglich. Für die Beratung aufgrund von auffälligem Lern- oder Sozialverhalten von Lernenden ohne diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf ist folgender Ablauf vorgesehen: o Die ratsuchende Lehrkraft meldet ihren Bedarf bei der Abteilungsleitung der entsprechenden Lernstufe an. o Im nachfolgenden Beratungsgespräch werden Rückfragen geklärt und Handlungsmöglichkeiten diskutiert. o Eventuell wird ein Hospitationstermin der Förderlehrkräfte im Unterricht vereinbart. o Reflexion o Im Falle eines notwendigen AO-SF-Antrages steht die Förderlehrkraft den durchführenden Lehrkräften beratend zur Seite. Jede Förderlehrkraft hält eine Wochenstunde zu Beratungszwecken für Lehrkräfte im Stundenplan bereit. Diese kann zeitlich flexibel organisiert werden. In den Jahrgangsstufen 5/6, 7/8 und 9/10 findet einmal wöchentlich eine Beratungsstunde statt. An dieser Sitzung sind die Abteilungsleitungen, die Beratungslehrkräfte, die Sozialpädagog:innen und bei Bedarf die Förderlehrkräfte beteiligt. 1.6 Berufsorientierung Lernende in ihrer beruflichen Orientierung und Lebensplanung zu unterstützen ist Ziel des für alle Lernende verbindlichen NRW-Landesprojektes „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA). Das Projekt setzt in Jahrgang 8 mit folgenden Standardelementen zur beruflichen Orientierung in unserer Schule ein: Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung und Beratung. Das Programm KAoA-STAR gilt für Lernende mit Bedarf an förderpädagogische Unterstützung in den Bereichen Geistige Entwicklung (GG) Hören und Kommunikation (HK) Körperliche und motorische Entwicklung (KM) Sehen (SE) Sprache (SQ) Autismus-Spektrum-Störung und/oder anerkannter Schwerbehinderung Lernende mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen LE und ES werden den Trägern, welche die Potenzialanalyse und Berufsfelderkundung durchführen, gemeldet, damit diese sich auf die Zielgruppe einstellen können. Als Teil dieses Konzeptes bietet KAoA-STAR („KAoA Schule trifft Arbeitswelt“) darüber hinaus ab dem drittletzten Schulbesuchsjahr eine besondere Unterstützung und Begleitung im Sinne einer förderspezifischen Umsetzung der Berufsorientierung in unserer Schule. Dabei richtet sich KAoA-STAR an jene Lernende mit den Förderschwerpunkten GG, KME, HK, SE und SQ sowie an solche mit anerkannter Autismus-Spektrum- Störung oder einer ausgewiesenen Schwerbehinderung. Die Teilnahme an KAoA-STAR beschließen die Klassenlehrkräfte und die Förderkräfte gemeinsam mit den Sorgeberechtigten der jeweiligen Lernende in einem individuellen Beratungsgespräch, was i. d. R. im zweiten Halbjahr des siebten Jahrgangs stattfindet. Das Ergebnis dieses Beratungsgespräches wird schriftlich dokumentiert, wobei die Möglichkeit besteht, nachträglich einmal zwischen den beiden Systemen KAoA und KAoA-STAR zu wechseln. KAoA-STAR wird durch Mitarbeiter:innen des Integrationsfachdienstes der Stadt Remscheid unterstützt, die mit der Schule, den Sorgeberechtigten und den Lernenden zusammenarbeiten und sie über den gesamten Berufsorientierungsprozess hinweg begleiten. Neben den Standardelementen Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung, Beratung und dem später folgenden Praktikum können bei Bedarf flankierende Hilfen für die Lernenden in Anspruch genommen werden, wie Berufsorientierungsseminare oder arbeitsplatzbezogene Kommunikationstrainings. Praktikum Neben der Berufsvorbereitung KAoA und KAoA-STAR machen alle Lernende der Jahrgangsstufe 9 zu einem festgelegten Termin ein dreiwöchiges Betriebspraktikum. Weitere Praktika für die Förderlernende mit dem Unterstützungsschwerpunkten Lernen undGeistige Entwicklung sind möglich, sofern diese nicht den Schulabschluss (möglicher Hauptschulabschluss nach Klasse 9) gefährden. Bei Bedarf kann in Jahrgang 10 für diezieldifferent unterrichteten Förderlernende ein Tagespraktikum, welches regelmäßig ein- bis zweimal wöchentlich stattfindet, durchgeführt werden. Dies dient der Berufserkundung und - eingliederung in ein gewünschtes Berufsfeld dienen. Die Sorgeberechtigten müssen dazu ihr Einverständnis geben. Lernende, die nicht an der ZP 10 teilnehmen, machen in dieser Zeit ein weiteres zweiwöchiges Praktikum. Für die zieldifferent unterrichteten Förderlernenden gibt es eine gesonderte Praktikumsmappe, die den Voraussetzungen individuell angepasst werden kann. Die Praktikumsmappe befindet sich auf dem Server der AES. 2 Rahmenbedingungen 2.1 Organisieren Differenzierungsräume Zur äußeren Differenzierung werden Differenzierungsräume benötigt. In den Jahrgängen 5/6 stehen in Gebäude II zwei Förderräume und eine kleine Küche im „Kinderhaus“ zur Verfügung. In Gebäude I gibt es zwei Förderräume angrenzend an die Klassenräume R125 und R225. Der Raum 216 dient als Förderraum und ist entsprechend ausgestattet. Diese Räume dienen als Differenzierungsraum für Einzel- und Gruppenbetreuung und als Rückzugsraum, um zeitnah und flexibel Beratungsgespräche mit Lernenden und Sorgeberechtigten führen zu können. Stundenplangestaltung. Die Förderlehrkräfte gestalten unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Förderlernenden die Verteilung ihrer Wochenstunden im Stundenplan selbst. Ihr Stundenplan ist flexibel und kann verändernden Bedürfnissen angepasst werden. Dazu können gegebenenfalls die Einrichtung von Differenzierungskursen oder feste Zeiträume zur Verhaltensevaluation von Schülern mit dem Förderschwerpunkt ES gehören. In den Fächern der Fächergruppe I ist möglichst Doppelbesetzung anzustreben. Auf Grund der Beratungstätigkeit zu förderpädagogischen Fragestellungen und Diagnostik ist es notwendig, dass die Förderlehrkraft ihren Einsatz (Doppelbesetzung, beratende Tätigkeit, Differenzierungskurs) flexibel an die Gegebenheiten und im Sinne aller Beteiligten anpassen kann. Die Förderlehrkraft wird nicht zur allgemeinen Vertretung eingesetzt. In Ausnahmefällen kann sie eine kurzfristige Vertretung in einer Klasse mit ihr vertrauten Förderlernende übernehmen. Klassenbildung in Jahrgang 5 Die Beratungslehrkraft führt im Frühjahr Gespräche mit den Klassen- und Förderlehrkräften der Grundschulen, um anamnestisches Vorwissen für die Verteilung der Förderlernenden in die fünften Klassen und deren weitere Förderplanung berücksichtigen zu können. Bei Bedarfkann eine Förderlehrkraft die Beratungslehrkraft dabei unterstützen. Ein Team aus Schulleitungsmitgliedern, Beratungs- und/oder Förderlehrkräfte führt mit jedem/jeder aufzunehmende Lernenden ein Gespräch und notiert besondere Stärken oder Bedürfnisse. Bei der Klassenbildung dienen diese Gesprächsnotizen, neben den Grundschulzeugnissen, als Grundlage der Zuordnung zu einer Klasse. Die Klassenbildung wird durch die Schulleitung durchgeführt und es wird auf Ausgewogenheit in unterschiedlichen Bereichen Wert gelegt. Nach den Herbstferien werden die Lehrkräfte der Grundschulen und der Förderschulen zu einem Austausch mit den neu unterrichtenden Klassenlehrkräften des Jahrgangs 5 eingeladen. Alle zukünftigen Klassenlehrkräfte haben die Möglichkeit,die ihnen zugewiesenen Lernenden im Grundschulunterricht zu erleben. Elternsprechtage Zweimal jährlich finden Mitte Mai und Mitte November Elternsprechtage statt. Die Förderlehrkräfte stehen für vereinbarte Termine und spontane Gespräche in dieser Zeit zur Verfügung. Dazu wird ihnen ein gesonderter Raum zur Verfügung gestellt, der im Raumplan vermerkt wird. Nach Absprache können die Gespräche mit den Sorgeberechtigten auch gemeinsam mit den entsprechenden Klassenlehrkräften durchgeführt werden. Gestaltung und Planung von Unterricht Die Unterrichtsinhalte legt die Lehrkraft der Allgemeinschule fest. Differenzierungsmaßnahmen und Veränderungen der Inhalte für die Förderlernende legt die Lehrkraft, in Absprache mit der Förderlehrkraft fest. Schulabschlüsse Förderschwerpunkt Lernen (LE) Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 Zum Ende der Jahrgangsstufe 9 entscheidet die Zeugniskonferenz, ob die betroffenen Lernenden in Jahrgang 10 an dem Bildungsgang zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschlusses teilnehmen können. Dies ist der Fall, wenn erwartet werden kann, dass sie aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit und Gesamtentwicklung diesen Abschluss erreichen können. Zusätzlich müssen die Lernenden im Jahrgang 9 im Fach Englisch unterrichtet worden sein. Schüler, die an diesem Bildungsgang teilnehmen, werden in allen Unterrichtsfächern entsprechend der Hauptschulkriterien nach Klasse 9 bewertet. Es gelten die Vorgaben entsprechend der §35-36 AO-SF NRW. Die genauen Anforderungen sind dort nachzulesen. Es wird angestrebt, die Lernenden am Unterricht des Klassenverbandes teilnehmen zu lassen. In Unterrichtsfächern mit besonderem Unterstützungsbedarf erfolgt die Förderung abhängig von Gruppengröße und Leistungsfähigkeit in innerer oder äußerer Differenzierung (siehe § 37 AO-SF NRW) Alle weiteren Lernenden erhalten nach Absolvierung der Klasse 10 einen Abschluss des Bildungsgangs Lernen. Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GG) Am Ende der Schulbesuchszeit, bzw. nach 11 Schulbesuchsjahren, erhalten die Lernenden ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. AO-SF § 41 (3). Wurden die erforderlichen Schulbesuchsjahre nicht erreicht UND das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, müssen entsprechende Schulbesuchsmaßnahmen erfolgen. Zielgleiche Förderschwerpunkte In allen zielgleichen Förderschwerpunkten wird ein regulärer Schulabschluss angestrebt. Hierbei ist insbesondere auf den Zeugniskonferenzen der Jahrgänge 9 und 10 zu prüfen, ob der Förderbedarf aufgehoben werden kann. 3 Unterrichtsentwicklung 3.1 Unterrichten Differenzierung Nach Möglichkeit findet eine inklusive Beschulung in der Regel sowohl bei zielgleich als auch bei zieldifferent beschulten Lernenden im Klassenverband statt. Alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sind in der Verantwortung die individuellen Förderziele und die Bedürfnisse jedes Lernenden zu berücksichtigen. Dies kann bei Bedarf die Notwendigkeit einer Binnendifferenzierung bei der Ausgestaltung des Unterrichts beinhalten. Die Auswahl der Unterrichtsinhalte orientiert sich bei zieldifferenter Beschulung ebenfalls am Lehrplan der Gesamtschule. Jedoch muss individuell entschieden werden, an welchen Lehrplanzielen die Lernenden arbeiten. Die individuelle Förderung macht teilweise eine äußere Differenzierung in Kleingruppen, oder in Einzelförderung notwendig. Dies gilt insbesondere für die Fächer der Fächergruppe I. Differenzierungskurse werden abhängig von sonderpädagogischer Personalkapazität angeboten und können jahrgangsübergreifend stattfinden. Gegebenenfalls benötigen zieldifferent beschulte Lernende unterschiedlichste Lernmaterialien, die handlungsorientiertes Lernen entsprechend ihrer Ziele und Möglichkeiten ermöglichen. Nach Bedarf ist bei zieldifferent beschulten Lernenden eine individuelle Stundenplangestaltung möglich. Vertretungsreader Für alle Lernenden der Albert-Einstein-Schule gibt es einen Reader, der bei Bedarf in Vertretungsstunden eingesetzt werden kann. Die Reader sind jeweils auf einen Jahrgang ausgerichtet und enthalten Unterrichtsinhalte aus allen Fächern. Die Aufgaben dienen der Wiederholung und der Festigung des Unterrichtsstoffes. Die Reader werden in einer Box im Klassenraum aufbewahrt. Einzelne Aufgaben können auch von Lernenden mit Förderbedarf bearbeitet werden. Zusätzlich gibt es einen Reader für Förderlernende. Dieser Reader befindet sich in den jeweiligen Inklusionsräumen oder wird am Anfang des Schuljahres an die zieldifferent unterrichteten Lernenden verteilt. Weitere Differenzierungsmöglichkeiten für alle Lernenden - LRS Förderungskurse - Werkstattkarussell für die Fächer Mathematik und Deutsch im Jahrgang 5 3.2 Umgang bei Auffälligkeiten im Emotional- und Sozialverhalten Lernende mit Unterstützungsbedarf im Emotional-und Sozialverhalten zeigen Auffälligkeiten in unterschiedlichsten Ausprägungen und Häufigkeiten. Sie unterscheiden sich mit ihrer Tendenz selbst- und fremdgefährdendes Verhalten in extrovertierter oder introvertierter Art zu zeigen, stark von ihren Mitlernenden. Daher haben diese Lernenden teilweise besondere Bedürfnisse, auf die im Unterrichtsgeschehen Rücksicht genommen werden muss. Folgenden Gelingensbedingungen tragen zu dem Erfolg der inklusiven Beschulung und einem störungsreduzierten Unterrichtsverlauf bei: Enge Beziehung zur Lehrkraft Transparenz der Regeln und Konsequenzen (Classroommanagement) Auszeitmöglichkeiten Unmittelbare Rückmeldung (Lob) bei positivem Verhalten (orientiert am individuellen Förderziel) Verstärkersysteme (für die Klasse, aber auch individuell) Regelmäßige und unmittelbare 1:1-Reflexion bei Regelverstößen Transparenz und Reflexion des Förderziels mit den Lernenden und den Sorgeberechtigten (Förderplangespräch) Enger Austausch über positive und negative Verhaltensentwicklung mit den Sorgeberechtigten Tolerantes Klassenklima 3.3 Fördern planen Förderpläne erstellen Für Förderlernende werden mindestens zwei Förderpläne pro Schuljahr geschrieben. Die jeweilige Fachlehrkraft formuliert in Zusammenarbeit mit den Förderlehrenden die Förderziele. Der Abgabetermin für die fertigen Pläne ist jeweils vor den Herbst- und Osterferien. Den Sorgeberechtigten wird der Plan zur Kenntnisnahme vorgelegt und von ihnen unterschrieben. Im Anschluss werden die Förderpläne in der Förderakte abgeheftet. Bereiche der Förderpläne Alle anderen Förderlernenden erhalten mindestens ein fachunabhängiges Förderziel aus den vorrangigen Entwicklungsbereichen, welches sich nach den individuellen Voraussetzungen richtet. Die Förderlernenden Lernen (LE) und Geistige Entwicklung (GG) erhalten zusätzlich individuelle Förderziele in den Fächern Mathematik, Deutsch und zu einem vorrangigen Entwicklungsbereich. Beide Vordrucke (zielgleich und zieldifferent) befinden sich auf dem Server der AES. Verantwortliche Lehrer:innen für das Schreiben der Förderpläne Der Förderplan wird von den unterrichtenden Fachlehrkräften Mathematik und Deutsch in Absprache und Zusammenarbeit mit den Förderlehrkräften verfasst. Die fachunabhängigen Ziele schreiben die Klassenlehrkräfte mit Unterstützung der Förderlehrkräfte und in Absprache mit den unterrichtenden Fachlehrkräften der Klasse. Die Klassenlehrkräfte fügen die formulierten Ziele zu einem Förderplan zusammen. Die Evaluation der Förderziele wird jeweils vor der Abgabe der neuen Förderpläne von den Klassen- und den Fachlehrkräften Mathematik und Deutsch durchgeführt. Jede Lehrkraft, die in der entsprechenden Klasse unterrichtet, ist verpflichtet den Förderplan durchzulesen und umzusetzen. 4 Kommunikationsstrukturen 4.1 Kommunizieren Strukturen für die unterrichtenden Lehrkräfte Zur Vernetzung der unterrichtenden Lehrkräfte gibt es an der Albert-Einstein-Schule verschiedene Instrumente, die die Zusammenarbeit von Klassen-, Fach- sowie Förderlehrkräfte und dem Elternhaus erleichtern sollen. Über ständige oder wechselnde Fördermaßnahmen können sich alle Beteiligten über ein Mitteilungsheft austauschen. So können Maßnahmen aus den Förderplänen direkt übertragen werden und alle Lehrpersonen sich an der Umsetzung und Evaluation beteiligen. Angegliedert an das Mitteilungsheft gibt es Dokumentationsbögen, die für jede/n Lernenden einzeln geführt werden können, um den Erfolg von Maßnahmen zu evaluieren, die Diagnostik weiterer Fördermaßnahmen zu erleichtern und den Grundstein für eine effiziente Beratung zu bieten. Team der Sonderpädagogen Bei Bedarf, mindestens aber viermal im Jahr tagen die Förderlehrkräfte und tauschen sich über - die ihnen zugeordneten Förderlernenden - Beratungsfälle - Materialbeschaffung - Unterrichtsgestaltung etc. aus. Inklusionsjahresplan Zu Beginn des Schuljahres werden Termine, in den Jahresterminplan der Schule integriert. Ein weiterer Plan enthält Fristen, Inhalte, Zuständigkeiten sowie Formularanlagen und -ablagen, die die Inklusion betreffen. Stand: 07.02.2020

Rahmenkonzept zur Inklusion der Albert-Einstein-Schule

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Albert-Einstein-Schule Remscheid Städtische Gesamtschule Remscheid, Sekundarstufen I und II Brüderstraße 6-8 | DE-42853 Remscheid Tel. Jahrgänge 7 - 13: 02191/461 250 Geb. I Tel. Jahrgänge 5 - 6: 02191/461 25 250 Geb. II
Städt. Gesamtschule | Brüderstraße 6-8 | 42853 Remscheid
Musikraum Gebäude II
Inhalt 1 ALLGEMEINE ANGABEN ZUR INKLUSION AN DER AES 1.1 WAS IST INKLUSION? 1.2 LEITGEDANKE DER INKLUSION AN UNSERER SCHULE 1.3 ERZIEHEN 1.4 LEISTUNG MESSEN 1.5 BERATEN 1.6 BERUFSORIENTIERUNG 2 RAHMENBEDINGUNGEN 2.1 ORGANISIEREN 3 UNTERRICHTSENTWICKLUNG 3.1 UNTERRICHTEN 3.2 UMGANG BEI AUFFÄLLIGKEITEN IM EMOTIONAL- UND SOZIALVERHALTEN 3.3 FÖRDERN PLANEN 4 KOMMUNIKATIONSSTRUKTUREN 4.1 KOMMUNIZIEREN 1 Allgemeine Angaben zur Inklusion an der AES 1.1 Was ist Inklusion? Das Schulgesetz NRW fordert im § 2, das Regelschulsystem so einzurichten, dass es den Bedürfnissen aller Menschen gleichermaßen gerecht wird. Die Schule als inklusiver Ort „fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung.“ (Schulgesetz NRW § 2 (5)) Das gemeinsame Unterrichten und Erziehen aller Schüler:innen soll die Regel darstellen, zusätzlich werden Schüler:innen mit Förderbedarf individuell gefördert. Der Bildungsauftrag ist darauf gerichtet, die Schüler:innen individuell den Lernvoraussetzungen entsprechend zu fördern, ohne sie in unterschiedliche Kategorien einzuteilen. „Eine inklusive Pädagogik sortiert erst gar nicht aus. Strukturen und Didaktik sind von vornherein auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler:innen und auf individuelles Fördern und Fordern ausgerichtet.“ (Schulgesetz NRW § 2 (5)) 1.2 Leitgedanke der Inklusion an unserer Schule Förderlernende sind gleichberechtigte Lernende der AES. Die Lehrkräfte der allgemeinen Schule und der Sonderpädagogik arbeiten in gemeinsamer Verantwortung an der Umsetzung der allgemeinen und sonderpädagogischen Ziele. Die Umsetzung der Fördermaßnahmen obliegt allen Beteiligten. Innere und äußere Differenzierung wird im Rahmen der Notwendigkeit ermöglicht. An unserer Schule berücksichtigen wir gemeinsames Leben und Lernen unter Berücksichtigung von Individualität und Persönlichkeit der einzelnen Schüler:innen. Wir fördern: Soziale Integration Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl Realistische Selbsteinschätzung durch Kennenlernen und Erfahren eigener Stärken und Schwächen Selbstständigkeit Erlernen grundlegender Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auf die vielfältigen und wechselnden Anforderungen der praktischen Lebenswelt vorbereiten Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen Gesellschaftliche Normen und Werte anerkennen und beachten, regelgerechtes Verhalten, angemessenes Sozialverhalten Erwerb sozialer Kompetenzen Kommunikation Kooperationsfähigkeit und Hilfsbereitschaft Gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien Respekt vor der Würde anderer Toleranz und Akzeptanz gegenüber Heterogenität Unterstützung der körperlichen Entwicklung und Gesundheit Motorik Wahrnehmung Ernährung Gesundheitliche Aufklärung Förderung der Kreativität Der grundlegende Leitgedanke ist: „Jeder soll andere so behandeln, wie er selbst behandelt werden möchte, und Verantwortung für sein Handeln übernehmen.“ 1.3 Erziehen Vornehmliches Ziel ist es, möglichst viele Situationen so zu gestalten, dass sie mit allen Lernenden gemeinsam erlebt werden können. Erzieherische Maßnahmen gelten für alle Lernenden. Die Schulordnung der AES legt die Hauptregeln und Umgangsformen des Zusammenlebens fest. Es gibt verschiedene erzieherische Unterstützungsmaßnahmen, um auf die Lernenden individuell einzugehen: - FUF (Fachunabhängige Förderung) in Jahrgang 5 und 6 - Trainingsraumkonzept (in Jahrgang 5 und 6) - Klassenrat - Klassencoaching in Jahrgang 5 und 6 - Teamtage in verschiedenen Klassenstufen - Streitschlichterkonzept - Peers Der Elternarbeit wird eine große Bedeutung beigemessen. Neben zweimal jährlich stattfindenden Elternsprechzeiten werden die Sorgeberechtigten bei Bedarf telefonisch angesprochen und zu Zusatzterminen eingeladen. Darüber hinaus hat jeder Sorgeberechtigte die Möglichkeit in Fachkonferenzen mit zu arbeiten. 1.4 Leistung messen Zielgleich unterrichtete Förderlernende schreiben die in den Fachkonferenzen auf jede Lernstufe bezogenen Klassenarbeiten. Bei zieldifferent unterrichteten Lernende (LE, GG) wird die Leistungsüberprüfung individuell angepasst und ohne Schulnoten bewertet. Jährliche Überprüfung des Förderbedarfs Der Förderbedarf entsprechender Lernenden wird jährlich auf den Zeugniskonferenzen am Ende des Schuljahres überprüft. Als Arbeitsgrundlage dient das Formular „jährliche Überprüfung des Förderbedarfs“, welches im Vorfeld von der Abteilungsleitung an die Klassenlehrkräfte ausgeteilt wird. Dieses Formular wird zusammen mit den Textzeugnissen in der Förderakte, durch die Klassenlehrkräfte abgeheftet. Zeugnisse Zielgleich unterrichtete Förderlernende erhalten ein Notenzeugnis. Förderlernende die zieldifferent unterrichtet werden, bekommen pro Halbjahr ein Textzeugnis, anstatt eines Notenzeugnisses. Der Abgabetermin ist im Jahresterminplan festgehalten. Eine Kopie des Zeugnisses wird in die Lernenden Akte des Lernenden geheftet. Die einzelnen Zeugnistexte zum Fach, sowie kurze Angaben zu Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten werden von den unterrichtenden Lehrkräften in Absprache und Zusammenarbeit mit den Förderlehrkräften verfasst. Die Texte werden abschließend namentlich gekennzeichnet. Die Texte zu Lern- und Arbeitsverhalten sowie Sozialverhalten vervollständigen die Klassenlehrkräfte mit Unterstützung der Förderlehrkräfte. Die Klassenlehrkräfte sammeln die Zeugnistexte der unterrichtenden Lehrkräfte ein, fügen sie zu dem fertigen Zeugnis zusammen und schicken es an die Abteilungsleitung. Die Abteilungsleitung ist für das Drucken der Zeugnisse verantwortlich. Die Zeugnisvordrucke werden den Klassenlehrkräften zur Verfügung gestellt. Hinweise zur Erstellung von Textzeugnissen befinden sich auf dem Server der AES. Lernende, die in Klasse 10 an einem besonderen Bildungsgang zum Erwerb eines dem Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss teilnehmen, erhalten ein Textzeugnis mit den entsprechenden Noten. Dabei ist darauf zu achten, dass die erbrachte Leistung den Anforderungen der Klasse 9 und nicht der Klasse 10 entspricht. Nachteilsausgleich Nachteilsausgleiche dienen dazu, dass Lernende mit einer Schwierigkeit (z.B. auch Autismus-Spektrum-Störung und LRS) und/oder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ihre Fähigkeiten in Bezug auf die Anforderungen der jeweiligen Ausbildungs- undPrüfungsordnungen der allgemeinen Schule abrufen können. Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben das Recht auf volle Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem. Damit verbunden bleibt der Anspruch auf bestmögliche sonderpädagogische, therapeutische oder pflegerische Unterstützung oder Nachteilsausgleiche.“ (Sonderheft Inklusion 01/14.S.6) Nachteilsausgleiche sollen so ausgerichtet sein, dass begründete Benachteiligungen ausgeglichen werden und Chancengleichheit entsteht. Sorgeberechtigte oder Lehrkräfte beantragen einen Nachteilsausgleich bei der Schulleitung. Nach Rücksprache und Beratung im Rahmen der Klassen-/Zeugniskonferenz entscheidet die Schulleitung über Art und Umfang eines zu gewährenden Nachteilsausgleiches. Der Nachteilsausgleich wird zu Beginn jeden Schuljahrs festgelegt und ist für alle Lehrkräfte verbindlich. In der Lernenden Akte wird der Nachteilsausgleich dokumentiert, nicht aber auf dem Zeugnis. Die gesetzliche Grundlage zur Erteilung eines Nachteilausgleiches für Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ergibt sich unter anderem aus § 19. 1.5 Beraten Die Förderlehrkräfte sind Ansprechpartner:innen für das gesamte Kollegium bei förderpädagogischen Fragestellungen und Diagnostik. Individuelle Beratungstermine mit Lehrkräften sowie Hospitationstermine sind in jeder Lerngruppe möglich. Für die Beratung aufgrund von auffälligem Lern- oder Sozialverhalten von Lernenden ohne diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf ist folgender Ablauf vorgesehen: o Die ratsuchende Lehrkraft meldet ihren Bedarf bei der Abteilungsleitung der entsprechenden Lernstufe an. o Im nachfolgenden Beratungsgespräch werden Rückfragen geklärt und Handlungsmöglichkeiten diskutiert. o Eventuell wird ein Hospitationstermin der Förderlehrkräfte im Unterricht vereinbart. o Reflexion o Im Falle eines notwendigen AO-SF-Antrages steht die Förderlehrkraft den durchführenden Lehrkräften beratend zur Seite. Jede Förderlehrkraft hält eine Wochenstunde zu Beratungszwecken für Lehrkräfte im Stundenplan bereit. Diese kann zeitlich flexibel organisiert werden. In den Jahrgangsstufen 5/6, 7/8 und 9/10 findet einmal wöchentlich eine Beratungsstunde statt. An dieser Sitzung sind die Abteilungsleitungen, die Beratungslehrkräfte, die Sozialpädagog:innen und bei Bedarf die Förderlehrkräfte beteiligt. 1.6 Berufsorientierung Lernende in ihrer beruflichen Orientierung und Lebensplanung zu unterstützen ist Ziel des für alle Lernende verbindlichen NRW-Landesprojektes „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA). Das Projekt setzt in Jahrgang 8 mit folgenden Standardelementen zur beruflichen Orientierung in unserer Schule ein: Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung und Beratung. Das Programm KAoA-STAR gilt für Lernende mit Bedarf an förderpädagogische Unterstützung in den Bereichen Geistige Entwicklung (GG) Hören und Kommunikation (HK) Körperliche und motorische Entwicklung (KM) Sehen (SE) Sprache (SQ) Autismus-Spektrum-Störung und/oder anerkannter Schwerbehinderung Lernende mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen LE und ES werden den Trägern, welche die Potenzialanalyse und Berufsfelderkundung durchführen, gemeldet, damit diese sich auf die Zielgruppe einstellen können. Als Teil dieses Konzeptes bietet KAoA-STAR („KAoA Schule trifft Arbeitswelt“) darüber hinaus ab dem drittletzten Schulbesuchsjahr eine besondere Unterstützung und Begleitung im Sinne einer förderspezifischen Umsetzung der Berufsorientierung in unserer Schule. Dabei richtet sich KAoA-STAR an jene Lernende mit den Förderschwerpunkten GG, KME, HK, SE und SQ sowie an solche mit anerkannter Autismus-Spektrum- Störung oder einer ausgewiesenen Schwerbehinderung. Die Teilnahme an KAoA-STAR beschließen die Klassenlehrkräfte und die Förderkräfte gemeinsam mit den Sorgeberechtigten der jeweiligen Lernende in einem individuellen Beratungsgespräch, was i. d. R. im zweiten Halbjahr des siebten Jahrgangs stattfindet. Das Ergebnis dieses Beratungsgespräches wird schriftlich dokumentiert, wobei die Möglichkeit besteht, nachträglich einmal zwischen den beiden Systemen KAoA und KAoA-STAR zu wechseln. KAoA-STAR wird durch Mitarbeiter:innen des Integrationsfachdienstes der Stadt Remscheid unterstützt, die mit der Schule, den Sorgeberechtigten und den Lernenden zusammenarbeiten und sie über den gesamten Berufsorientierungsprozess hinweg begleiten. Neben den Standardelementen Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung, Beratung und dem später folgenden Praktikum können bei Bedarf flankierende Hilfen für die Lernenden in Anspruch genommen werden, wie Berufsorientierungsseminare oder arbeitsplatzbezogene Kommunikationstrainings. Praktikum Neben der Berufsvorbereitung KAoA und KAoA-STAR machen alle Lernende der Jahrgangsstufe 9 zu einem festgelegten Termin ein dreiwöchiges Betriebspraktikum. Weitere Praktika für die Förderlernende mit dem Unterstützungsschwerpunkten Lernen undGeistige Entwicklung sind möglich, sofern diese nicht den Schulabschluss (möglicher Hauptschulabschluss nach Klasse 9) gefährden. Bei Bedarf kann in Jahrgang 10 für diezieldifferent unterrichteten Förderlernende ein Tagespraktikum, welches regelmäßig ein- bis zweimal wöchentlich stattfindet, durchgeführt werden. Dies dient der Berufserkundung und - eingliederung in ein gewünschtes Berufsfeld dienen. Die Sorgeberechtigten müssen dazu ihr Einverständnis geben. Lernende, die nicht an der ZP 10 teilnehmen, machen in dieser Zeit ein weiteres zweiwöchiges Praktikum. Für die zieldifferent unterrichteten Förderlernenden gibt es eine gesonderte Praktikumsmappe, die den Voraussetzungen individuell angepasst werden kann. Die Praktikumsmappe befindet sich auf dem Server der AES. 2 Rahmenbedingungen 2.1 Organisieren Differenzierungsräume Zur äußeren Differenzierung werden Differenzierungsräume benötigt. In den Jahrgängen 5/6 stehen in Gebäude II zwei Förderräume und eine kleine Küche im „Kinderhaus“ zur Verfügung. In Gebäude I gibt es zwei Förderräume angrenzend an die Klassenräume R125 und R225. Der Raum 216 dient als Förderraum und ist entsprechend ausgestattet. Diese Räume dienen als Differenzierungsraum für Einzel- und Gruppenbetreuung und als Rückzugsraum, um zeitnah und flexibel Beratungsgespräche mit Lernenden und Sorgeberechtigten führen zu können. Stundenplangestaltung. Die Förderlehrkräfte gestalten unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Förderlernenden die Verteilung ihrer Wochenstunden im Stundenplan selbst. Ihr Stundenplan ist flexibel und kann verändernden Bedürfnissen angepasst werden. Dazu können gegebenenfalls die Einrichtung von Differenzierungskursen oder feste Zeiträume zur Verhaltensevaluation von Schülern mit dem Förderschwerpunkt ES gehören. In den Fächern der Fächergruppe I ist möglichst Doppelbesetzung anzustreben. Auf Grund der Beratungstätigkeit zu förderpädagogischen Fragestellungen und Diagnostik ist es notwendig, dass die Förderlehrkraft ihren Einsatz (Doppelbesetzung, beratende Tätigkeit, Differenzierungskurs) flexibel an die Gegebenheiten und im Sinne aller Beteiligten anpassen kann. Die Förderlehrkraft wird nicht zur allgemeinen Vertretung eingesetzt. In Ausnahmefällen kann sie eine kurzfristige Vertretung in einer Klasse mit ihr vertrauten Förderlernende übernehmen. Klassenbildung in Jahrgang 5 Die Beratungslehrkraft führt im Frühjahr Gespräche mit den Klassen- und Förderlehrkräften der Grundschulen, um anamnestisches Vorwissen für die Verteilung der Förderlernenden in die fünften Klassen und deren weitere Förderplanung berücksichtigen zu können. Bei Bedarfkann eine Förderlehrkraft die Beratungslehrkraft dabei unterstützen. Ein Team aus Schulleitungsmitgliedern, Beratungs- und/oder Förderlehrkräfte führt mit jedem/jeder aufzunehmende Lernenden ein Gespräch und notiert besondere Stärken oder Bedürfnisse. Bei der Klassenbildung dienen diese Gesprächsnotizen, neben den Grundschulzeugnissen, als Grundlage der Zuordnung zu einer Klasse. Die Klassenbildung wird durch die Schulleitung durchgeführt und es wird auf Ausgewogenheit in unterschiedlichen Bereichen Wert gelegt. Nach den Herbstferien werden die Lehrkräfte der Grundschulen und der Förderschulen zu einem Austausch mit den neu unterrichtenden Klassenlehrkräften des Jahrgangs 5 eingeladen. Alle zukünftigen Klassenlehrkräfte haben die Möglichkeit,die ihnen zugewiesenen Lernenden im Grundschulunterricht zu erleben. Elternsprechtage Zweimal jährlich finden Mitte Mai und Mitte November Elternsprechtage statt. Die Förderlehrkräfte stehen für vereinbarte Termine und spontane Gespräche in dieser Zeit zur Verfügung. Dazu wird ihnen ein gesonderter Raum zur Verfügung gestellt, der im Raumplan vermerkt wird. Nach Absprache können die Gespräche mit den Sorgeberechtigten auch gemeinsam mit den entsprechenden Klassenlehrkräften durchgeführt werden. Gestaltung und Planung von Unterricht Die Unterrichtsinhalte legt die Lehrkraft der Allgemeinschule fest. Differenzierungsmaßnahmen und Veränderungen der Inhalte für die Förderlernende legt die Lehrkraft, in Absprache mit der Förderlehrkraft fest. Schulabschlüsse Förderschwerpunkt Lernen (LE) Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 Zum Ende der Jahrgangsstufe 9 entscheidet die Zeugniskonferenz, ob die betroffenen Lernenden in Jahrgang 10 an dem Bildungsgang zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschlusses teilnehmen können. Dies ist der Fall, wenn erwartet werden kann, dass sie aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit und Gesamtentwicklung diesen Abschluss erreichen können. Zusätzlich müssen die Lernenden im Jahrgang 9 im Fach Englisch unterrichtet worden sein. Schüler, die an diesem Bildungsgang teilnehmen, werden in allen Unterrichtsfächern entsprechend der Hauptschulkriterien nach Klasse 9 bewertet. Es gelten die Vorgaben entsprechend der §35-36 AO-SF NRW. Die genauen Anforderungen sind dort nachzulesen. Es wird angestrebt, die Lernenden am Unterricht des Klassenverbandes teilnehmen zu lassen. In Unterrichtsfächern mit besonderem Unterstützungsbedarf erfolgt die Förderung abhängig von Gruppengröße und Leistungsfähigkeit in innerer oder äußerer Differenzierung (siehe § 37 AO-SF NRW) Alle weiteren Lernenden erhalten nach Absolvierung der Klasse 10 einen Abschluss des Bildungsgangs Lernen. Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GG) Am Ende der Schulbesuchszeit, bzw. nach 11 Schulbesuchsjahren, erhalten die Lernenden ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. AO-SF § 41 (3). Wurden die erforderlichen Schulbesuchsjahre nicht erreicht UND das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, müssen entsprechende Schulbesuchsmaßnahmen erfolgen. Zielgleiche Förderschwerpunkte In allen zielgleichen Förderschwerpunkten wird ein regulärer Schulabschluss angestrebt. Hierbei ist insbesondere auf den Zeugniskonferenzen der Jahrgänge 9 und 10 zu prüfen, ob der Förderbedarf aufgehoben werden kann. 3 Unterrichtsentwicklung 3.1 Unterrichten Differenzierung Nach Möglichkeit findet eine inklusive Beschulung in der Regel sowohl bei zielgleich als auch bei zieldifferent beschulten Lernenden im Klassenverband statt. Alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sind in der Verantwortung die individuellen Förderziele und die Bedürfnisse jedes Lernenden zu berücksichtigen. Dies kann bei Bedarf die Notwendigkeit einer Binnendifferenzierung bei der Ausgestaltung des Unterrichts beinhalten. Die Auswahl der Unterrichtsinhalte orientiert sich bei zieldifferenter Beschulung ebenfalls am Lehrplan der Gesamtschule. Jedoch muss individuell entschieden werden, an welchen Lehrplanzielen die Lernenden arbeiten. Die individuelle Förderung macht teilweise eine äußere Differenzierung in Kleingruppen, oder in Einzelförderung notwendig. Dies gilt insbesondere für die Fächer der Fächergruppe I. Differenzierungskurse werden abhängig von sonderpädagogischer Personalkapazität angeboten und können jahrgangsübergreifend stattfinden. Gegebenenfalls benötigen zieldifferent beschulte Lernende unterschiedlichste Lernmaterialien, die handlungsorientiertes Lernen entsprechend ihrer Ziele und Möglichkeiten ermöglichen. Nach Bedarf ist bei zieldifferent beschulten Lernenden eine individuelle Stundenplangestaltung möglich. Vertretungsreader Für alle Lernenden der Albert-Einstein-Schule gibt es einen Reader, der bei Bedarf in Vertretungsstunden eingesetzt werden kann. Die Reader sind jeweils auf einen Jahrgang ausgerichtet und enthalten Unterrichtsinhalte aus allen Fächern. Die Aufgaben dienen der Wiederholung und der Festigung des Unterrichtsstoffes. Die Reader werden in einer Box im Klassenraum aufbewahrt. Einzelne Aufgaben können auch von Lernenden mit Förderbedarf bearbeitet werden. Zusätzlich gibt es einen Reader für Förderlernende. Dieser Reader befindet sich in den jeweiligen Inklusionsräumen oder wird am Anfang des Schuljahres an die zieldifferent unterrichteten Lernenden verteilt. Weitere Differenzierungsmöglichkeiten für alle Lernenden - LRS Förderungskurse - Werkstattkarussell für die Fächer Mathematik und Deutsch im Jahrgang 5 3.2 Umgang bei Auffälligkeiten im Emotional- und Sozialverhalten Lernende mit Unterstützungsbedarf im Emotional-und Sozialverhalten zeigen Auffälligkeiten in unterschiedlichsten Ausprägungen und Häufigkeiten. Sie unterscheiden sich mit ihrer Tendenz selbst- und fremdgefährdendes Verhalten in extrovertierter oder introvertierter Art zu zeigen, stark von ihren Mitlernenden. Daher haben diese Lernenden teilweise besondere Bedürfnisse, auf die im Unterrichtsgeschehen Rücksicht genommen werden muss. Folgenden Gelingensbedingungen tragen zu dem Erfolg der inklusiven Beschulung und einem störungsreduzierten Unterrichtsverlauf bei: Enge Beziehung zur Lehrkraft Transparenz der Regeln und Konsequenzen (Classroommanagement) Auszeitmöglichkeiten Unmittelbare Rückmeldung (Lob) bei positivem Verhalten (orientiert am individuellen Förderziel) Verstärkersysteme (für die Klasse, aber auch individuell) Regelmäßige und unmittelbare 1:1-Reflexion bei Regelverstößen Transparenz und Reflexion des Förderziels mit den Lernenden und den Sorgeberechtigten (Förderplangespräch) Enger Austausch über positive und negative Verhaltensentwicklung mit den Sorgeberechtigten Tolerantes Klassenklima 3.3 Fördern planen Förderpläne erstellen Für Förderlernende werden mindestens zwei Förderpläne pro Schuljahr geschrieben. Die jeweilige Fachlehrkraft formuliert in Zusammenarbeit mit den Förderlehrenden die Förderziele. Der Abgabetermin für die fertigen Pläne ist jeweils vor den Herbst- und Osterferien. Den Sorgeberechtigten wird der Plan zur Kenntnisnahme vorgelegt und von ihnen unterschrieben. Im Anschluss werden die Förderpläne in der Förderakte abgeheftet. Bereiche der Förderpläne Alle anderen Förderlernenden erhalten mindestens ein fachunabhängiges Förderziel aus den vorrangigen Entwicklungsbereichen, welches sich nach den individuellen Voraussetzungen richtet. Die Förderlernenden Lernen (LE) und Geistige Entwicklung (GG) erhalten zusätzlich individuelle Förderziele in den Fächern Mathematik, Deutsch und zu einem vorrangigen Entwicklungsbereich. Beide Vordrucke (zielgleich und zieldifferent) befinden sich auf dem Server der AES. Verantwortliche Lehrer:innen für das Schreiben der Förderpläne Der Förderplan wird von den unterrichtenden Fachlehrkräften Mathematik und Deutsch in Absprache und Zusammenarbeit mit den Förderlehrkräften verfasst. Die fachunabhängigen Ziele schreiben die Klassenlehrkräfte mit Unterstützung der Förderlehrkräfte und in Absprache mit den unterrichtenden Fachlehrkräften der Klasse. Die Klassenlehrkräfte fügen die formulierten Ziele zu einem Förderplan zusammen. Die Evaluation der Förderziele wird jeweils vor der Abgabe der neuen Förderpläne von den Klassen- und den Fachlehrkräften Mathematik und Deutsch durchgeführt. Jede Lehrkraft, die in der entsprechenden Klasse unterrichtet, ist verpflichtet den Förderplan durchzulesen und umzusetzen. 4 Kommunikationsstrukturen 4.1 Kommunizieren Strukturen für die unterrichtenden Lehrkräfte Zur Vernetzung der unterrichtenden Lehrkräfte gibt es an der Albert-Einstein-Schule verschiedene Instrumente, die die Zusammenarbeit von Klassen-, Fach- sowie Förderlehrkräfte und dem Elternhaus erleichtern sollen. Über ständige oder wechselnde Fördermaßnahmen können sich alle Beteiligten über ein Mitteilungsheft austauschen. So können Maßnahmen aus den Förderplänen direkt übertragen werden und alle Lehrpersonen sich an der Umsetzung und Evaluation beteiligen. Angegliedert an das Mitteilungsheft gibt es Dokumentationsbögen, die für jede/n Lernenden einzeln geführt werden können, um den Erfolg von Maßnahmen zu evaluieren, die Diagnostik weiterer Fördermaßnahmen zu erleichtern und den Grundstein für eine effiziente Beratung zu bieten. Team der Sonderpädagogen Bei Bedarf, mindestens aber viermal im Jahr tagen die Förderlehrkräfte und tauschen sich über - die ihnen zugeordneten Förderlernenden - Beratungsfälle - Materialbeschaffung - Unterrichtsgestaltung etc. aus. Inklusionsjahresplan Zu Beginn des Schuljahres werden Termine, in den Jahresterminplan der Schule integriert. Ein weiterer Plan enthält Fristen, Inhalte, Zuständigkeiten sowie Formularanlagen und -ablagen, die die Inklusion betreffen. Stand: 07.02.2020
Rahmenkonzept zur Inklusion der Albert-Einstein-Schule
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